Tarif pro Stunde: CHF 220 bis CHF 270
In Konflikten betreffend das Besuchsrecht oder die Zuteilung der elterlichen Sorge ist es möglich, dass das Gericht die Kosten der Mediation übernimmt, wenn den Parteien die erforderlichen Mittel fehlen und das Gericht eine Mediation empfiehlt (Art. 218 Zivilprozessordnung).
Sie können sich gerne mit mir in Verbindung setzen, um unverbindlich abzuklären, ob eine Mediation in Ihrem Fall ein geeignetes Verfahren wäre.